Wir übernehmen mit der Auftragserteilung die volle Haftung nach § 93 StVO für die ordnungsgemäße
Räumung und Streuung der Objekte. Dadurch
haben selbst im Unglücksfall weder Hausbesitzer
noch Hausverwaltung irgendwelche Risiken zu tragen
oder Kosten zu fürchten
Bei einem strengen Winter kann es recht schnell passieren, dass das Streusalz knapp wird. Aus diesem Grund haben wir eines der größen Streusalz-Lager eingerichtet.
Den Abschluss unseres Winterdienst-Angebots bilden die Splittkehrungen. Mit den neuesten Saugkehrmaschinen und mit Rücksicht auf die aktuelle Wetterlage werden diese Abschlußarbeiten möglichst feinstaubfrei erledigt.